E-Check Privat und Gewerblich
Prüfungspflicht für Privat und Gewerbe
Seit dem 1.Oktober 1997 sind auch Wohnungen und andere
privat genutzte Gebäude von der Prüfpflicht nicht mehr
ausgeschlossen.Bei Schadensfällen verweisen Gerichte zum
Beispiel auf die DIN-VDE-Normen. Damit erlangt der E-Check
für Haus-/Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen und
Wohnungsbaugesellschaften eine besondere Bedeutung.
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